Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel bezeichnete die Wahl von FDP-Politiker Kemmerich zum Ministerpräsidenten von Thüringen als „unverzeihlich“. Sie müsse „rückgängig gemacht werden“. Nach heutigem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, hat Merkel als Bundeskanzlerin mit diesen Äußerungen zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen Anfang 2020 massiv Rechte der AfD verletzt. Merkel habe gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verstoßen, entschieden die Richter.

Damit wird klar, was die Spatzen schon lange von den Dächern pfeifen: Um die ungeliebte „rechte“ Opposition zu bekämpfen (Stichwort: „Kampf gegen rechts“) ist den Mächtigen dieses Landes kein unlauteres Mittel zuwider. Ganz im Gegenteil, denn die politisch Herrschenden bedienen sich bei willfähriger Unterstützung der in weiten Teilen zugeneigten Medien und Hofberichterstatter, auch krimineller Methoden, um die AfD als legitime Oppositionspartei zu diffamieren und zu schaden. Dies wurde mit heutigem Urteil offiziell so festgestellt:

Hierzu erklärt Matthias Renkel, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktionen im Kreistag Ennepe-Ruhr und im Rat der Stadt Witten:

„Dieses Urteil erfreut und verwundert zugleich, denn in vielen ähnlich gelagerten Fällen skandalöser Ungleichbehandlung der AfD, hatten die Richter nicht den Mut, der gebotenen Rechtstaatlichkeit zum Sieg zu verhelfen. Und auch in diesem Falle erfolgt das Urteil zu Gunsten der AfD erst, als Merkel schon längst aus dem Amt geschieden ist, sie also keine politischen Folgen mehr zu fürchten hat. Was bleibt, ist die nun auch richterlich attestierte Ungleichbehandlung unserer Partei durch allerhöchste Amtsinhaber in unserem Land, denn auch andere Repräsentanten des Staates (u.a. Bundespräsident Steinmeier) lassen immer wieder die gebotene Neutralität zum Nachteil oppositioneller Kräfte missen. Unter dem Strich bleibt also die bittere Erkenntnis, dass wir es in solchen und ähnlich gelagerten Fällen mit nichts geringerem als purem Machtmissbrauch zu tun haben, der bei intaktem demokratischen Grundverständnis nur erhebliche Irritationen hervorrufen kann. Wir werden uns deshalb weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen, dass diese missbräuchlichen Zustände abgestellt werden, denn wohin soll es noch führen, wenn sich noch nicht einmal führende Politiker an die Verfassung halten und damit dokumentieren, dass sie selbst ein Fall für den Verfassungsschutz sind?“

Quelle:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-2bve420-angela-merkel-aeusserungen-thueringen-wahl-2020-verfassungswidrig