Die AfD Kreistagsfraktion Ennepe-Ruhr stellt im Rahmen der Haushaltsberatungen und für die Sitzung des Kreistages am 18.03.2024 folgenden Antrag:

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag des Ennepe-Ruhr-Kreises möge beschließen, die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2024 auf 37,2 % (VJ 39,0 %) und damit 5-Prozentpunkte niedriger als die ursprünglich für das laufende Jahr geplante Höhe (42,2 %) festzulegen. Die durch diesen Beschluss ausbleibenden Einnahmen des Kreises i.H.v. rd. 30,7 Mio. € sollen durch geeignete Maßnahmen zur Einsparung kompensiert werden.

Begründung:

Die dem Ennepe-Ruhr-Kreis zugehörigen neun Städte und Gemeinden sind zur Zahlung einer Umlage an den Landkreis verpflichtet, deren Höhe sich nach dem weitestgehend vom Kreis selbst zu bestimmenden Kreisumlagehebesatz richtet. Die Kreisumlage dient dem Landkreis zur (Teil-)Finanzierung und damit zur Erfüllung seiner ihm obliegenden Aufgaben.

Die besagten neun Städte und Gemeinden im Ennepe-Ruhr-Kreis sind zum überwiegenden Teil schon lange an der Grenze ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit angelangt, nicht wenige befinden sich sogar in der sogenannten Haushaltssicherung.

Das Eigenkapital ist aufgezehrt, man lebt von der Substanz, Einnahmen und Ausgaben stehen in einem krassen Missverhältnis und führen so zu einem stetigen Anstieg der städtischen Verschuldung, was durch die gestiegenen Zinsen zu einer Vervielfachung des Kapitaldienstes in den kreisangehörigen Städten geführt hat.

Die Folgen für die Städte und Kommunen sind dramatisch. Sie führen dazu, dass die Handlungs- und Gestaltungsspielräume der dortigen Verantwortlichen bereits auf ein Minimum reduziert sind. So können notwendige Maßnahmen zur Instandhaltung und Sanierung der kommunalen Infrastruktur kaum mehr in dem gebotenen Maße und darüberhinausgehende Maßnahmen so gut wie gar nicht mehr durchgeführt werden.

Es herrscht in vielen Rathäusern im Landkreis eine dramatische Mangelverwaltung, die nach Auffassung der AfD Kreistagsfraktion schon lange ein vertretbares Maß überschritten hat. In der Sondersitzung des Kreisausschusses zur Anhörung der Bürgermeister/Kämmerer zur Festsetzung der Kreisumlage für den Kreishaushalt 2024 am 30.10.2023, wurde die finanzielle Not der kreisangehörigen Städte noch einmal sehr eindrücklich vor Augen geführt.

Der Landkreis hingegen verfügt über keinerlei signifikante Verschuldung und ist sogar in der komfortablen Lage, die ihm zufließenden Mittel zum Teil durch die Höhe des Kreisumlagehebesatzes selbst bestimmen zu können. Das Verfahren zum Herstellen des Benehmens räumt den Kommunen zwar ein Recht zur Stellungnahme hinsichtlich der Höhe des Kreisumlagehebesatzes ein, jedoch keine wirkliche Einflussnahme oder gar ein Vetorecht.

Aus Sicht der AfD Kreistagsfraktion ist es deshalb und vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage der Städte und Kommunen angezeigt, dass vor allem auch der Landkreis größere Anstrengungen unternimmt, um die Städte des Landkreises finanziell mehr zu entlasten. Eine mögliche Argumentation dahingehend, dass der für das Jahr 2024 angedachte Kreisumlagehebesatz schon niedriger als in der ursprünglichen Haushaltsplanung vorgesehene ausfällt, ist zwar in der Tat erfreulich, aber aus unserer Sicht nicht ausreichend, um einen adäquaten Beitrag zu leisten und die anfallenden Lasten gerechter zu verteilen.

Im Landesdurchschnitt lag der Kreisumlagehebesatz im vergangenen Jahre und über alle Kommunen in NRW hinweg bei 33,86 %. Für unsere Fraktion stellt sich daher die Frage, woran es liegt, dass gerade im Ennepe-Ruhr-Kreis eine derart hohe Abweichung vom Landesdurschnitt vorliegt. Unabhängig von dieser Frage, hatte die AfD Kreistagsfraktion schon in der vorletzten Haushaltsberatung mittel- bis langfristig einen maximalen Kreisumlagehebesatz i.H.v. 30 % als perspektivische Zielgröße eingebracht. Ob die dadurch mittel- bis langfristig ausbleibenden Umlagen der Städte und Gemeinden dann über Rationalisierungsmaßnahmen auf der Ausgabenseite, eigene Kreditaufnahmen des Kreises oder zusätzliche Mittel aus dem Landes- und/oder Bundeshaushalt kompensiert werden sollten, muss nach unserem Dafürhalten Gegenstand zukünftiger Beratungen der verschiedenen staatlichen Ebenen sein.

In jedem Falle aber sieht unsere Fraktion entsprechende Einsparpotenziale, um die beantragte Senkung der Kreisumlage und damit die angestrebte Entlastung der Städte und Kommunen in unserem Landkreis zu realisieren. An dieser Stelle sollen hierfür exemplarisch angeführt werden:

  1. Einsparungen bei der Planung und Durchführung von Bauprojekten des Kreises

Seit jeher laufen die Kosten für Bauprojekte der öffentlichen Hand aus dem Ruder. Erhebliche Kostensteigerungen in Bezug auf die ursprünglich geplante Baumsumme sind keine Ausnahme, sondern vielmehr die Regel. Neben kaum beeinflussbaren Gründen, wie der Anstieg von Preisen für Baustoffe, bestehen jedoch Kosteneinsparpotenziale bei nicht notwendigerweise erforderlichen, aber mit signifikanten Kosten verbundenen Maßnahmen, etwa für übertriebene energetische Standards, die im Zusammenhang mit Klimaschutzmaßnahmen stehen und deren Nutzen von niemanden wirklich beziffert werden kann. Auch stellt sich die grundsätzliche Frage, ob bei hohen Quoten an vorhandenen Home-Office-Arbeitsplätzen (rd. 75 %) vorhandene oder neue Kreisliegenschaften nicht kleiner dimensioniert und/oder sogar untervermietet werden können.

  1. Einsparungen durch Aufgabe ideologiegetriebener Maßnahmen und Projekte

Zahlreiche Ausgaben auf Ebene des Landkreises stehen im direkten Zusammenhang mit vom Land oder vom Bund initiierten „Projekten“, wie beispielsweise wohlklingende Projekt wie „Guter Lebensabend NRW – Kultursensible Altenhilfe und Altenpflege für Senior*innen mit Einwanderungsgeschichte“ oder das „Kommunale Integrations-Management“ (KIM). Derlei Projekte werden dem Landkreis durch zunächst hohe Fördergelder schmackhaft gemacht, verursachen jedoch in der zeitlichen Folge oftmals erhebliche Fixkosten, die dann vom Kreis selbst dauerhaft zu tragen sind.

Zudem kommen Einsparpotenziale bei kreiseigenen Beteiligungsgesellschaften hinzu, deren Verluste durch zweifelhafte ideologische Maßnahmen bedingt sind. Beispielhaft sei an dieser Stelle das vollkommen unsinnige 9-Euro-Ticket oder dessen Nachfolger – das Deutschlandticket – genannt, wodurch der kreiseigenen Verkehrsgesellschaft (VER) zusätzliche Verluste verursacht wurden, die dann wiederrum vom Kreis zu tragen sind.

  1. Einsparungen durch konsequente Ausweisung nicht Asylberechtigter

Der Ennepe-Ruhr-Kreis unterhält für acht seiner neun Städte eine Behörde, die sich um die Ausländerangelegenheiten kümmert. Zu den Aufgaben der Ausländerbehörde zählt u.a. auch die Klärung des jeweiligen Aufenthaltsstatus von Personen, die in unser Land kommen und einen Asylantrag stellen. Nach Angaben der Kreisverwaltung haben fast 800 Personen im Kreis (ohne die größte kreisangehörige Stadt Witten) keinen Asylgrund und müssten unser Land demnach umgehend wieder verlassen. Tatsächlich jedoch liegt die Zahl der Abschiebungen im Ennepe-Ruhr-Kreis auf einem erschreckend niedrigen Niveau, wie eine kürzliche Anfrage unserer Fraktion offenbarte. So sind im Jahr 2022 lediglich zehn (!) Personen im gesamten Landkreis (ohne Witten) abgeschoben worden, in den beiden Vorjahren waren es jeweils noch weniger. Es ist schlicht nicht vermittelbar, weshalb die steuerzahlenden Bürger im Kreis auch noch für ausreisepflichtige Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezahlen sollen und damit Finanzmittel verzehrt werden, die bei einer konsequenteren Abschiebepraxis an anderer Stelle zur Verfügung stehen würden.

  1. Einsparungen durch Optimierungen in den Personal- und Arbeitsprozessen

Allein für das laufende Jahr sieht der vorliegende Stellenplan die Schaffung von weiteren 41 (VJ 48 zusätzliche Stellen) Stellen auf dann 1.200 Beschäftigte in der Kreisverwaltung vor. Im Jahr 2014 beschäftigte der Landkreis „nur“ 828 Beschäftigte. In gerade einmal zehn Jahren bedeutet dies einen Personalanstieg in der Kreisverwaltung von sage und schreibe 45%!

Die AfD Kreistagsfraktion hält einen weiteren Aufbau zusätzlicher Stellen vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung und den damit einhergehenden finanziellen Herausforderungen für vollkommen kontraproduktiv. Er steht in einem krassen Widerspruch zu den dringend gebotenen Einsparungen auf Kreisebene, die sehr wohl in deutlich größerem Umfang möglich und nötig sind, als sie nun durch die vorgenommenen Haushaltsplanreduzierungen (8,6 Mio. €) erzielt wurden.

Die Aufgaben der Kreisverwaltung können nach unserem Dafürhalten bei einer optimalen Personalplanung, einer Verschlankung der Arbeitsprozesse im Rahmen eines notwendigen Bürokratieabbaus und der Vermeidung entbehrlicher Arbeitsaufträge auch mit der bestehenden Personaldecke erfüllt werden. Auch bestehen langfristige Einsparpotenziale in einer langfristigen Verringerung der Beamtenquote von derzeit 29% (VJ 25 %) der Belegschaft und einer damit verbundenen Entlastung bei den überproportional hohen Vorsorgeaufwendungen für diese Beschäftigungsgruppe.