Seit Jahren beschäftigt der inzwischen überregional bekannte Fall eines syrischen Staatsangehörigen Bürger und Behörden in Witten. Wiederkehrende öffentliche Koranrezitationen – teilweise in den frühen Morgen- und Nachtstunden – und damit verbundene Beschwerden haben wiederholt für öffentliche Aufmerksamkeit gesorgt.

Doch die jüngsten Medienberichte werfen nun ganz andere und aus unserer Sicht noch schwerwiegendere Fragen auf.

⚠️ Nach Berichten von BILD und NIUS soll der Mann seit 2023 von der regulären Aktivierung zur Arbeitsvermittlung durch das JobCenter EN ausgenommen worden sein. In den von den Medien zitierten JobCenter-Unterlagen soll davon die Rede sein, dass eine Vermittlung aufgrund seines „Hintergrunds“ nicht möglich erscheine und „potenzielle Gefahrensituationen“ nicht provoziert werden sollten. Dieser Zustand soll laut Berichterstattung bis Dezember 2026 andauern.

Gleichzeitig soll der Mann weiterhin 563 Euro monatlich erhalten; als aktueller Bewilligungszeitraum wird in der Berichterstattung Juli 2027 genannt.

Besonders brisant: Bereits Monate vor der entsprechenden Entscheidung soll ein Bewährungshelfer das JobCenter gebeten haben, den Betroffenen nicht zu „provozieren“. Warum er damals unter Bewährung stand, ist nach der Medienberichterstattung nicht bekannt.

🏛️ DESHALB FRAGEN WIR DEN ENNEPE-RUHR-KREIS!

Die AfD-Kreistagsfraktion Ennepe-Ruhr hat eine umfassende Anfrage an Landrat Jan Schaberick und die Kreisverwaltung gerichtet. Wir wollen wissen, was tatsächlich passiert ist und auf welcher rechtlichen Grundlage das JobCenter gehandelt hat.

❓ Stimmt es, dass der Betroffene seit 2023 von der regulären Arbeitsvermittlung ausgenommen wurde?

❓ Welche konkrete Gefährdung wurde angenommen – und worauf beruhte diese Einschätzung?

❓ Welche Sicherheitsmaßnahmen wurden für Mitarbeiter des JobCenters getroffen und welche anderen Behörden wurden informiert?

❓ Welche Bemühungen zur Vermittlung in Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierung hat es gegeben?

❓ Welche öffentlichen Leistungen erhält der Betroffene tatsächlich?

❓ Wurde die Rechtmäßigkeit des Vorgehens des JobCenters inzwischen überprüft?

❓ Welche Rolle spielte die Intervention des damaligen Bewährungshelfers?

❓ Wie schätzt der Kreis eine mögliche Gefährdung der Allgemeinheit ein?

Und wir fragen ausdrücklich: Stehen Kreisverwaltung bzw. JobCenter mit der Wittener Ausländerbehörde im Austausch, um mögliche aufenthaltsbeendende Maßnahmen einzuleiten und damit künftig Leistungen nach dem SGB II einzusparen?

🗣️ Matthias Renkel, Vorsitzender der AfD-Kreistagsfraktion Ennepe-Ruhr:

„Sollten die Medienberichte zutreffen, ist dieser Vorgang dringend aufklärungsbedürftig. Es kann nicht sein, dass mögliche Sicherheitsbedenken ohne tragfähige gesetzliche Grundlage dazu führen, einen Leistungsbezieher dauerhaft von regulären Anforderungen der Arbeitsvermittlung auszunehmen und gleichzeitig öffentliche Leistungen weiterzugewähren.

Der Schutz der Mitarbeiter des JobCenters hat selbstverständlich höchste Priorität. Aber wir wollen wissen, welche konkrete Gefährdung angenommen wurde, welche Konsequenzen daraus gezogen wurden und ob für diesen Mann dieselben gesetzlichen Maßstäbe gelten wie für andere Leistungsbezieher.

Und selbstverständlich muss auch geklärt werden, ob die zuständigen Behörden aufenthaltsbeendende Maßnahmen prüfen und welche Erkenntnisse hierzu vorliegen. Die Bürger haben Anspruch auf einen Staat, der seine eigenen Regeln konsequent durchsetzt.“

💙 Für uns gilt: Ordnung. Sicherheit. Gerechtigkeit.

Wir erwarten vom Ennepe-Ruhr-Kreis eine klare, umfassende und transparente Beantwortung unserer Fragen, denn es darf nicht sein, dass Datenschutz vor der Sicherheit der Bürger in unserem Landkreis steht!

➡️ Unsere vollständige Anfrage findet Ihr hier:

2026-09-01 -AfD-KTF-EN-Anfrage zum Sozialleistungsbezug des syrischen Koranlesers in Witten

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