Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in den vergangenen Jahren sind immer wieder schockierende Fälle von körperlicher und/oder psychischer Vernachlässigung von Kindern bekannt geworden – leider auch hier bei uns im Ennepe-Ruhr-Kreis. Von einem besonders unschönen Fall erlangte unsere Fraktion Ende letzten Jahres im Zusammenhang mit der Belastungsanzeige einer Wittener Grundschule Kenntnis.
Aus besagter Belastungsanzeige der Wittener Schule offenbaren sich gleich in mehrfacher Hinsicht erheblich problembelastete Themenkomplexe, wie sie den hiesigen Bildungseinrichtungen und Behörden durch eine unkontrollierte Migration einer in Teilen offenbar integrationsunwilligen/-unfähigen Gruppe in Verbindung mit massiver Kindeswohlgefährdung erwachsen können. Zudem ist der Belastungsanzeige zu entnehmen, dass die dafür ursächlichen Probleme den Behörden bereits seit vielen Jahren bekannt sind, versprochene Abhilfe allerdings bis heute nicht geleistet worden ist.
Zur besseren Einsortierung des vorliegenden und nach unserer Einschätzung höchst problematischen Sachverhalts, dürfen wir auszugsweise einige wesentliche Zitate der Schulleitung aus besagter Belastungsanzeige heranführen:
„Immer wieder lesen wir in der Presse oder erfahren über andere Medien von tragischen Ereignissen in Familien oder Schicksalen von Kindern, die zu verstörenden Handlungen in Schulen führen. Ich möchte nicht mit so einer Nachricht in Verbindung stehen müssen und stelle daher stellvertretend für das gesamte Team diese Belastungsan-zeige. Wir ziehen uns damit nicht aus der Verantwortung, aber wir übernehmen diese lediglich für unsere Aufgaben – mehr können wir nicht mehr tun, mehr geht nicht einfach nicht mehr.“
„In der Schule tauchen Frauen mit Plastiktüten auf, aus denen sie sechszehn Kinderausweise schütten, aus denen ich mir dann einen passenden aussuchen darf, verbunden mit der Aufforderung eine Schulbescheinigung für die entsprechenden Kinder zu erhalten. Einige Tage vor den Ferien verschwinden viele der Kinder dann wieder und tau-chen bis zu drei oder vier Wochen nach den Ferien dann wieder auf.“
„V. (Anm.: ein Schülerin) erschien sporadisch zum Unterricht, hatte nie Materialien dabei. Gespendete Materialien verschwanden nach spätestens zwei Tagen wieder. Häusliche Übungen wurden nie durchgeführt. Unsere Versuche, Kontakt mit der Familie aufzunehmen scheiterten neben den sprachlichen Hürden ebenso an häufig wechselnden Rufnummern. V. zeigte – wenn sie die Schule besuchte – zunehmend körperliche Beeinträchtigungen an der Hüfte und sie schien sichtlich unter großen Schmerzen beim Laufen zu leiden, die die Fehlzeiten noch erhöhten.“
„E.´s (Anm.: ein Schüler) Zustand verschlechterte sich zunehmend und er klagt mittlerweile täglich über Übelkeit, Bauchschmerzen und zuweilen auch Kopfschmerzen. Zu keiner Zeit gelang es uns herauszufinden, woran E. leidet. Sein Vater sprach immer nur fortwährend von Problemen mit dem Bauch und Terminen in einer Klinik. Mehrfache Versuche unsererseits, das Kind vom Gesundheitsamt einladen zu lassen blieben ohne Erfolg.“
„In Bezug auf E. (Anm.: ein Schüler) wurde festgestellt, dass dieser quasi ausschließlich durch stark zuckerhaltige Lebensmittel ernährt wird, eine Zahnhygiene nicht stattfindet und dass sein kompletter Mundbereich eigentlich aus einer einzigen Entzündung besteht, die nach Angaben der Ärztin sehr schmerzhaft sein muss. Die schwarzen Stumpen in E.´s Mund lassen sich ambulant nicht mehr behandeln, es wurden Eingriffe in der Zahnklinik vereinbart.“
„E. (Anm.: ein Schüler) erhält von seiner Mutter täglich mehrfach Ibuprofensaft, um die Schmerzen zu ertragen. Dieser hat vermutlich mittlerweile den Magen derart angegriffen, dass das Kind täglich mit Unwohlsein in der Klasse bzw. spuckend vor der Klasse sitzt. Die von der Ärztin vermutete Sehschwäche trägt ihr Übriges zur Übelkeit und den Kopfschmerzen bei. Die Klassenlehrerin ist am Ende ihrer Möglichkeiten angelangt und leidet massiv unter dem moralischen Dilemma, das Kind vernachlässigen zu müssen, um 27 anderen Kindern Unterricht zu ermöglichen.“
„C. (Anm.: ein Schüler) müsste eigentlich das erste Schuljahr besuchen, hat aber in diesem Jahr noch an keinem einzi-gen Unterrichtstag teilgenommen. Sein Körperbau ähnelt einem drei- bis vierjährigem Jungen, sein Verhalten einem noch jüngeren Kind.“
„Der Vater habe beim Gesundheitsamt zudem mehrfach erwähnt, dass er eine Begleitung oder Beratung zuhause vehement ablehne, sein zuhause habe niemand zu betreten. Trotz des Ratschlages des Gesundheitsamtes stand der Vater am nächsten Tag und an den Folgetagen morgens mit seinem schreienden Sohn auf dem Schulhof und beschimpfte lautstark die Kolleg*Innen, bevor er den Schulhof mit dem weinenden C. (Anm.: ein Schüler) wieder verließ.“
„Bereits vor vier Jahren haben Herr Straetling und ich (Anm.: die Schulleiterin) als Schulformsprecher im Jugendhilfe- und Schulausschuss auf diese Probleme hingewiesen und Möglichkeiten benannt, wie die betroffenen Schulen gestärkt werden sollten, um die Bildung aller Kinder gewährleisten zu können. Das zuständige Schulamt unterstützt uns durch Lehrerstellen und Ergänzungskräfte, die multiplen Problemlagen aufzubrechen ist jedoch vorrangig ein kommunal zu klärender Prozess – von dieser in Aussicht gestellten Hilfe ist bislang nichts bei uns angekommen.“
Aufgrund der seitens der Schulleitung eindringlich beschriebenen Vorkommnisse und behördlichen Versäumnisse, kommt neben migrations- und integrationspolitischen Fragenstellungen, vor allem der Frage nach dem Umgang der Behörden mit zur Kenntnis gelangten Kindeswohlgefährdungen eine zentrale Bedeutung zu.
Für die AfD-Kreistagsfraktion Ennepe-Ruhr sind fortdauernde Zustände massiv gefährdeten Kindeswohls in unserem Landkreis nicht hinnehmbar. Hinter jedem einzelnen Fall stecken z.T. schreckliche Schicksale. Es ist Aufgabe der Politik, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, die kommunalen Behörden bestmöglich in die Lage zu versetzen, auf bestehende Gefährdungslagen für Kinder schnell, unbürokratisch und effektiv zu reagieren.
Die Belastungsanzeige der Wittener Schule ist ein trauriger Beleg dafür, dass auch bei uns im Ennepe-Ruhr-Kreis offenbar massive Kindeswohlgefährdungen an der Tagesordnung sind und der behördliche Umgang mit diesem Thema zumindest Potenzial für Verbesserungen bietet. Es muss deshalb vordringlichstes Interesse der Politik sein, ein besseres Verständnis für das Ausmaß derlei Probleme zu bekommen und dem Themenkomplex in Zukunft mit einer erhöhten Aufmerksamkeit zu begegnen.
Vor diesem Hintergrund bitten haben wir die Kreisverwaltung heute um die Beantwortung nachstehender Fragen gebeten:
1. Von wie vielen Fällen von Kindeswohlgefährdung, hat die Kreisverwaltung in den vergangenen drei Jahren Kenntnis erlangt und um welche Arten/Ursachen von Kindeswohlgefährdung handelte es sich dabei?
2. In welchen Städten des Ennepe-Ruhr-Kreises sind die betroffenen Kinder gemeldet/wohnhaft?
3. Welche Nationalität besitzen die betroffenen Kinder und deren erziehungsberechtigte Personen?
4. Wie viele Kinder bzw. deren sorgeverantwortliche Personen wurden durch das Gesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises wegen bestehender Kindeswohlgefährdung in den Jahren 2018-2020 zu einer Untersuchung/Beratung oder ähnlichem eingeladen?
5. Durch wen wurden diese Untersuchungen/Beratungen konkret veranlasst?
6. Wie viele Kinder bzw. deren sorgeverantwortliche Personen wurden nach der Einladung durch das Gesundheitsamt vorstellig und wie viele sind dieser Einladung/Aufforderung nicht nachgekommen?
7. Wie vielen Erziehungsberechtigen wurde im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdung im Zeitraum 2018-2020 das Sorgerecht entzogen und die Kinder in behördliche Obhut genommen?
8. Welche Maßnahmen werden durch die Kreisverwaltung unternommen, um der körperlichen und psychischen Vernachlässigung von Kindern entgegenzuwirken oder dieser vorzubeugen? Gibt es spezielle Präventionsprogramme des Kreises und wenn ja, mit welchem finanziellen Volumen?
9. Welche personellen und finanziellen Kapazitäten stellt der Ennepe-Ruhr-Kreis (Gesundheitsamt, Kommunales Integrationszentrum, etc.) aktuell zum Zwecke der Abwendung und Prävention von Kindeswohlgefährdungen zur Verfügung und sind diese Mittel nach Einschätzung der Kreisverwaltung ausreichend?
10. Wenn die Verwaltung Kenntnis von Kindeswohlgefährdung erlangt: Welche Stelle ist primär für die weitere Verfahrensweise verantwortlich (Kreis-Gesundheitsamt, Jugendämter der Kommunen, etc.) und wie sehen Maßnahmen im weiteren Verlauf aus, um das Kindeswohl sicherzustellen?
Liebe Bürgerinnen und Bürger im EN-Keis, wir werden Sie über die Antworten der Kreisverwaltung auf dem Laufenden halten und versprechen Ihnen, dass der Schutz und das Wohlergehen von Kindern in unserem Landkreis für unsere politische Arbeit von höchster Priorität ist und auch bleiben wird.
Herzliche Grüße
Ihr
Matthias Renkel
Fraktionsvorsitzender