Die langjährige Forderung der Alternative für Deutschland nach Sach- statt Geldleistungen bei Leistungsempfängern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) soll nun endlich Wirklichkeit werden: Schon im November des letzten Jahres haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer gemeinsam mit dem Bundeskanzler beschlossen, eine Bezahlkarte für Asylsuchende einzuführen. (1) Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich nun jüngst auf ein gemeinsames Verfahren dazu verständigt. Boris Rhein, CDU-Ministerpräsident und aktuell Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz resümierte über die Einigung wie folgt:

„Mit der Einführung der Bezahlkarte senken wir den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen, unterbinden die Möglichkeit, Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu überweisen, und bekämpfen dadurch die menschenverachtende Schlepperkriminalität.” (2)

In Thühringen (LK Greiz und Eichsfeld) und Hannover, haben bereits einige Landkreise initial von Geld- auf Sachleistungen für entsprechende Leistungsempfänger umgestellt.(3) Auch die AfD Kreistagsfraktion Ennepe-Ruhr begrüßt die Einführung von Sach- statt Geldleistungen in Form der Ausgabe von Bezahlkarten für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausdrücklich und stellt im Hinblick auf eine möglichst rasche Einführung solcher Zahlungsmittel hier bei uns im Ennepe-Ruhr-Kreis folgende Anfrage an die Kreisverwaltung Ennepe-Ruhr:

1.) Wo liegt die Kompetenz zur Einführung von Bezahlkarten für Leistungsempfänger nach dem AsylbLG, beim Landkreis oder seinen kreisangehörigen Städten?

2.) Wie viele Personen sind von der Einführung der Bezahlkarte im Landkreis aktuell betroffen?

3.) Wie hoch sind die Kosten, die der Ennepe-Ruhr-Kreis im Zusmmenhang mit der Auszahlung von Leistungen nach dem AsylbLG im Gesamtjahr 2023 hatte?

Für den Fall, dass die Kompetenz zur Einführung der Bezahlkarte auf Ebene des Landkreises liegt, haben wir um Beantwortung folgender weitergehender Fragen gebeten:

1.) Wie schnell könnte die Bezahlkarte im Landkreis nach Auffassung der Kreisverwaltung eingeführt werden?

2.) Welche Höhe der zukünftigen Sachleistungen auf der Bezahlkarte hält die Kreisverwaltung für sinnvoll?

3.) Mit welchen Einsparungen beim Verwaltungsaufwand könnte der Landkreis nach Einschätzung der Kreisverwaltung bei Umstellung von Geld- auf Sachleistungen rechnen?

4.) Geht die Kreisverwaltung davon aus, dass die Einführung der Bezahlkarte auch mit finanziellen Einsparungen verbunden sein kann, bspw. durch geringeren Mittelabruf als bei der Ausgabe von Barmitteln? Wenn ja, von Einsparungen in welcher Höhe ist nach Einschätzung der Kreisverwaltung auszugehen?

Liebe Bürger im Ennepe-Ruhr-Kreis, die Einführung von Bezahlkarten für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, liegt in unser aller Interesse. Vor diesem Hintergrund werden wir Sie gerne über die Beantwortung unserer Anfrage auf dem Laufenden halten.

Herzlichst,

Ihre AfD-Kreitagsfraktion Ennepe-Ruhr


Quellen:

1.)  https://www.fdp.de/bezahlkarte-fuer-asylbewerber-kommt

2.) https://www.tagesspiegel.de/politik/nur-zwei-sonderfalle-bezahlkarte-fur-fluchtlinge-soll-bundesweit-eingefuhrt-werden-11136784.html

3.) https://www.focus.de/politik/deutschland/prepaid-karte-statt-bargeld-in-thueringer-landkreis-asylbewerber-fliehen-vor-der-bezahlkarte_id_259608307.html