Im Rahmen der Haushaltsberatungen und für die Sitzung des Kreistages am 09.12.2024 stellt die AfD Kreistagsfraktion Ennepe-Ruhr folgenden Haushaltsänderungsantrag zur finanziellen Entlastung der neun kreisangehörigen Städte:

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag des Ennepe-Ruhr-Kreises möge beschließen, die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2025 auf das Niveau von 2023 (39,0 %) und damit gut 5-Prozentpunkte niedriger als die ursprünglich für das laufende Jahr geplante Höhe (44,34 %) festzulegen. Die durch diesen Beschluss ausbleibenden Einnahmen des Kreises i.H.v. 33,72 Mio. € sollen durch entsprechende Kosteneinsparung im Kreishaushalt kompensiert werden.

Begründung:

Die dem Ennepe-Ruhr-Kreis zugehörigen neun Städte und Gemeinden sind zur Zahlung einer Umlage an den Landkreis verpflichtet, deren Höhe sich nach dem weitestgehend vom Kreis selbst zu bestimmenden Kreisumlagehebesatz richtet. Die Kreisumlage dient dem Landkreis zur (Teil-)Finanzierung und damit zur Erfüllung seiner ihm obliegenden Aufgaben. Die besagten neun Städte und Gemeinden im Ennepe-Ruhr-Kreis sind zum überwiegenden Teil schon lange an der Grenze ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit angelangt, nicht wenige befinden sich sogar in der sogenannten Haushaltssicherung.

Das Eigenkapital ist aufgezehrt, man lebt von der Substanz, Einnahmen und Ausgaben stehen schon lange in einem krassen Missverhältnis und führen so zu einem stetigen Anstieg der städtischen Verschuldung, was durch die nun wieder gestiegenen Zinsen zu einer Vervielfachung des Kapitaldienstes in den kreisangehörigen Städten geführt hat.

Die Folgen für die Städte und Kommunen sind dramatisch. Sie führen dazu, dass die Handlungs- und Gestaltungsspielräume der dortigen Verantwortlichen bereits auf ein Minimum reduziert sind. So können notwendige Maßnahmen zur Instandhaltung und Sanierung der kommunalen Infrastruktur kaum mehr in dem gebotenen Maße und darüberhinausgehende Maßnahmen gar nicht mehr durchgeführt werden.

Es herrscht in vielen Rathäusern im Landkreis eine dramatische Mangelverwaltung, die nach Auffassung der AfD Kreistagsfraktion schon lange ein vertretbares Maß überschritten hat. In der Sondersitzung des Kreistages am 28.10.2024 zur Anhörung der Bürgermeister/Kämmerer zur Festsetzung der Kreisumlage für das nächste Jahr, wurde deutlich, dass sich die finanzielle Not der kreisangehörigen Städte gegenüber dem Vorjahr noch einmal deutlich verschärft hat.

Dem entgegen verfügt der Landkreis über keinerlei signifikante Verschuldung und ist sogar in der komfortablen Lage, die ihm zufließenden Mittel zum Teil durch die Höhe des Kreisumlagehebesatzes auch noch selbst bestimmen zu können. Das Verfahren zum Herstellen des Benehmens räumt den Kommunen zwar ein Recht zur Stellungnahme hinsichtlich der Höhe des Kreisumlagehebesatzes ein, jedoch keine wirkliche Einflussnahme oder gar ein Vetorecht.

Aus Sicht der AfD Kreistagsfraktion ist es deshalb und vor dem Hintergrund der desolaten Finanzlage der Städte und Kommunen angezeigt, dass vor allem der Landkreis viel größere Anstrengungen unternimmt, um die Städte des Landkreises finanziell zu entlasten. Ein in der mittelfristigen Finanzplanung (Jahre 2026-2028) ausgewiesener weiterer Anstieg des Kreisumlagehebesatzes auf fast 47 % im Jahr 2028 ist für die AfD Kreistagsfraktion indiskutabel und zeugt davon, dass die Kreisverwaltung offenbar in einem finanzwirtschaftlichen Elfenbeinturm residiert, der sie von jeglichem Feingefühl für die existenziellen Nöte der kreisangehörigen Städte isoliert.

Anstatt auf einen weiteren Automatismus zu setzen, welcher die Kreisumlage in den nächsten Jahren  in ungeahnte Höhen katapultiert, braucht es nun nach Auffassung der AfD den Mut zu echten Strukturreformen und damit einhergehenden massiven Kostensenkungen auf Ebene des Landkreises, um massiv auf der Ausgabenseite zu kürzen und die anfallenden Lasten zwischen Landkreis und kreisangehörigen Städten endlich gerechter zu verteilen.

Im Landesdurchschnitt lag der Kreisumlagehebesatz im Jahre 2023 und über alle Kommunen in NRW hinweg bei nur 33,86 %. Für unsere Fraktion stellt sich daher die Frage, woran es liegt, dass gerade im Ennepe-Ruhr-Kreis eine derart hohe Abweichung vom Landesdurschnitt vorliegt, die zudem weiter zunehmen soll. Unabhängig von dieser Frage, hatte die AfD Kreistagsfraktion schon in der vorletzten Haushaltsberatung mittel- bis langfristig einen maximalen Kreisumlagehebesatz i.H.v. 30 % als perspektivische Zielgröße eingebracht und hält diese nach wie vor für erreichbar.

Inwieweit die dadurch mittel- bis langfristig ausbleibenden Umlagen der Städte und Gemeinden dann über Rationalisierungsmaßnahmen auf der Ausgabenseite, eigene Kreditaufnahmen des Kreises oder zusätzliche Mittel aus dem Landes- und/oder Bundeshaushalt kompensiert werden, muss nach unserem Dafürhalten Gegenstand zukünftiger Beratungen der verschiedenen staatlichen Ebenen sein und kann daher nur teilweise im Landkreis selbst beantwortet werden.

In jedem Falle aber sieht unsere Fraktion es als dringend erforderlich an, dass die Kreisverwaltung den Ernst der Lage erkennt und deutlich mehr Anstrengungen unternimmt, um die beantragte Senkung der Kreisumlage und damit die angestrebte Entlastung der Städte und Kommunen in unserem Landkreis zu realisieren. Exemplarisch böten sich hierzu folgende Bereiche an:

  1. Einsparungen bei der Planung und Durchführung von Bauprojekten des Kreises

Seit jeher laufen die Kosten für Bauprojekte der öffentlichen Hand aus dem Ruder. Erhebliche Kostensteigerungen in Bezug auf die ursprünglich geplante Baumsumme sind keine Ausnahme, sondern vielmehr die Regel. Neben kaum beeinflussbaren Gründen, wie der Anstieg von Preisen für Baustoffe, bestehen jedoch Kosteneinsparpotenziale bei nicht notwendigerweise erforderlichen, aber mit signifikanten Kosten verbundenen Maßnahmen, etwa für übertriebene energetische Standards, die im Zusammenhang mit Klimaschutzmaßnahmen stehen und deren Nutzen von niemanden wirklich beziffert werden kann.

Ein Blick auf aktuelle und geplante Bau- und Sanierungsmaßnahmen des Kreises bestätigt unsere These, denn für das neue Gefahrenabwehrzentrum wurden ursprünglich einmal rd. 40 Mio. Euro veranschlagt, die tatsächlichen kosten werden voraussichtlich bis zur Fertigstellung bei rd. 120 Mio. Euro liegen und sich damit schlussendlich in etwa verdreifacht haben.

Bei der/dem nun geplanten Sanierung/Neubau des überdimensionierten Kreishauses, stehen in den Folgejahren weitere exorbitante Kosten an, die schon jetzt – je nach Variante – zwischen 140 und 270 Mio. Euro liegen. Die tatsächlichen Kosten dürften auch hier am Ende wieder einmal weitaus höher liegen.

Für die AfD Kreistagsfraktion steht deshalb fest, dass eine Sanierung oder gar ein Neubau des Kreishauses unter diesen Rahmenbedingungen nicht erfolgen und schon gar nicht weiter zu Lasten der kreisangehörigen Städte gehen darf. Vielmehr sind alternative Standortkonzepte zu prüfen, ebenso wie eine vollständige Aufgabe des Kreishauses und externe Anmietung an anderer Stelle. In jedem Falle aber ist eine weitere Belastung der kreisangehörigen Städte durch entsprechende Immobilienprojekte des Kreises unbedingt zu vermeiden und eine etwaige Finanzierung durch eigene Fremdkapitalaufnahme des Landkreises sicherzustellen (=Verursacherprinzip).

Aus Sicht der AfD, ist im Hinblick auf das Kreishaus eine Investorenlösung zu prüfen, derer das Kreishaus veräußert und durch einen Investor modernisiert bzw. neu gebaut und dann durch den Landkreis von diesem langfristig angemietet werden könnte (=Sale-and-lease-back), da die immensen Sanierungskosten ohne anderweitige staatliche Fördermittel schlicht nicht zu stemmen sind.

  1. Einsparungen durch Aufgabe ideologiegetriebener Maßnahmen und Projekte

Zahlreiche Ausgaben auf Ebene des Landkreises stehen im direkten Zusammenhang mit vom Land oder vom Bund initiierten „Projekten“, wie beispielsweise wohlklingende Projekt wie „Guter Lebensabend NRW – Kultursensible Altenhilfe und Altenpflege für Senior*innen mit Einwanderungsgeschichte“ oder das „Kommunale Integrations-Management“ (KIM). Derlei Projekte werden dem Landkreis durch zunächst hohe Fördergelder schmackhaft gemacht, verursachen jedoch in der zeitlichen Folge oftmals erhebliche Fixkosten, die dann vom Kreis selbst dauerhaft zu tragen sind.

Zudem kommen Einsparpotenziale bei kreiseigenen Beteiligungsgesellschaften hinzu, deren Verluste durch zweifelhafte ideologische Maßnahmen bedingt sind. Beispielhaft sei an dieser Stelle das vollkommen unsinnige 9-Euro-Ticket oder dessen Nachfolger – das Deutschlandticket – genannt, wodurch der kreiseigenen Verkehrsgesellschaft (VER) zusätzliche Verluste verursacht wurden, die dann wiederrum vom Kreis zu tragen sind.

  1. Einsparungen durch konsequente Ausweisung nicht Asylberechtigter

Der Ennepe-Ruhr-Kreis unterhält für acht seiner neun Städte eine Behörde, die sich um die Ausländerangelegenheiten kümmert. Zu den Aufgaben der Ausländerbehörde zählt u.a. auch die Klärung des jeweiligen Aufenthaltsstatus von Personen, die in unser Land kommen und einen Asylantrag stellen. Nach Angaben der Kreisverwaltung haben ungefähr 800 Personen im Kreis (ohne die größte kreisangehörige Stadt Witten) keinen Asylgrund und müssten unser Land demnach umgehend wieder verlassen. Tatsächlich jedoch liegt die Zahl der Abschiebungen im Ennepe-Ruhr-Kreis auf einem erschreckend niedrigen Niveau, wie regelmäßige Nachfragen unserer Fraktion offenbarten. So wurden jeweils in den vergangenen Jahren nicht einmal zehn (!) Personen im gesamten Landkreis (ohne Witten) abgeschoben. Ein Unding – selbst für eine SPD-geführte Kreisverwaltung – wenn doch selbst Noch-Kanzler Scholz von der SPD unlängst forderte: „Wir müssen endlich im großen Stile abschieben!“.

Es ist schlicht den steuerzahlenden Bürgern im Landkreis nicht vermittelbar, weshalb sie auch noch für ausreisepflichtige Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezahlen sollen und damit Finanzmittel verzehrt werden, die bei einer konsequenteren Abschiebepraxis an anderer Stelle zur Verfügung stehen würden. Im gesamten Landkreis ließen sich so über 15 Mio. Euro einsparen. Eine immense Summe, an deren Realisierung vor dem Hintergrund der bestehenden Finanzmisere nun kein Weg mehr vorbeiführt. Auch deshalb möchte die AfD mit einem Abschiebebeauftragten dafür sorgen, den zuvor genannten Ankündigungen von Bundeskanzler Scholz im Landkreis konkrete Taten folgen zu lassen.

  1. Einsparungen durch Optimierungen in den Personal- und Arbeitsprozessen

Für das laufende Jahr sieht der vorliegende Stellenplan die Schaffung von weiteren zehn Planstellen (2023: +41 Stellen; 2022: +48 Stellen!!!) auf dann 1.211 Beschäftigte im Kreis vor. Im Jahr 2014 beschäftigte der Landkreis „nur“ 828 Beschäftigte. In elf Jahren bedeutet dies einen Personalanstieg in der Kreisverwaltung von sage und schreibe über 46%!

Die AfD Kreistagsfraktion hält einen weiteren Aufbau zusätzlicher Stellen vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung und den damit einhergehenden finanziellen Herausforderungen für vollkommen inakzeptabel und fordert für die nächsten fünf Jahre einen konsequenten Einstellungsstopp. Ausnahmen davon können nur in begründeten Ausnahmefällen und einen Beschluss des Kreistages gemacht werden, sofern sie nachweislich zwingend erforderlich sind.

Die Aufgaben der Kreisverwaltung können nach unserem Dafürhalten bei optimaler Personalplanung und -allokation, einer deutlichen Verschlankung der Arbeitsprozesse im Rahmen eines radikalen Bürokratieabbaus und der Vermeidung entbehrlicher Arbeitsaufträge, wie sie bspw. durch ideologiegetriebene Projekte entstehen, auch mit einer signifikant geringeren Personaldecke erfüllt werden. Der Landkreis hat sich in Zukunft schlicht auf seine absoluten Kern- und Pflichtaufgaben zu reduzieren und weitergehende Aktivitäten einzustellen.

Auch deshalb fordert die AfD die Erstellung eines umfassenden personellen Zukunftsprogramms für die Kreisverwaltung, dessen Ziel es ist, diejenigen Arbeitsbereiche und die für ihre Aufgabenerfüllung erforderliche Personalressourcen zu identifizieren, die per Gesetz zu den originären Kern- und Pflichtbereichen des Landkreises zählen. Durch eine konsequente Fokussierung auf diese Aufgaben halten wir mittel- bis langfristig eine Reduktion der vorhandenen Personalressourcen um bis zu 30 Prozent für möglich, wodurch allein die laufenden Personalkosten um mindestens 25 Mio. € gesenkt werden könnten, anstatt – wie aus dem Stellenplan ersichtlich – weiter neue Personalfixkosten aufzubauen. Bei alledem steht für die AfD auch fest, dass ein Personalabbau vorzugsweise sozialverträglich und wo immer möglich, auch durch natürliche Fluktuation erfolgen soll.

Weitere langfristige Einsparpotenziale auf der Personalkostenseite bestehen aus Sicht der AfD in einer deutlichen Verringerung der Beamtenquote (aktuell: 29 %) der Belegschaft und einer damit verbundenen Entlastung bei den überproportional hohen Vorsorge- und Beihilfeaufwendungen für diese Beschäftigungsgruppe.