EU-Ausländer sind in Deutschland in der Regel nur dann zum Bezug von Leistungen nach SGB II berechtigt, wenn sie im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit hierzulande zumindest in einem gewissen Maße einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die entsprechende EU-Richtlinie besagt, dass dies ab mindestens 5,5 Stunden nachgewiesener Wochenarbeitszeit der Fall ist. Aus zahlreichen Medienberichten ist bekannt, dass die entsprechenden Nachweise in der Vergangenheit in nicht unerheblichem Maße auch mit Schein-Anstellungsverhältnissen geführt worden sind.

Wie der vorliegende Haushaltsplanentwurf zeigt, entstehen dem Ennepe-Ruhr-Kreis für das Produkt 05.03.02 („Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II“) erhebliche Kosten (vgl. Haushaltsplan, S. 315). Für die Zukunft rechnet die Kreisverwaltung in diesem Produktbereich mit weiteren erheblichen Steigerungen, etwa von 31,5 Millionen Euro im Jahr 2024 auf 39,7 Millionen im Jahr 2029. Der Entwurf führt dankenswerterweise auch Maßnahmen zur Kostenstabilisierung auf (vgl. S. 314) und nennt z.B. eine „intensive und konsequente Prüfung vorrangiger Ansprüche“ der Antragsteller.

Die AfD Kreistagsfraktion bittet vor diesem Hintergrund die Kreisverwaltung freundlich um die Beantwortung der nachstehenden Fragen – möglichst bis zum Kreisausschuss am 09.03.2026:

  1. Wie viele Ausländer aus einem Staat der Europäischen Union (EU) beziehen im Ennepe-Ruhr-Kreis Leistungen nach dem SGB II?
  2. Wie viele der unter Frage 1 genannten Personen gehen in Deutschland einer regelmäßigen Beschäftigung von mindestens 5,5 Stunden pro Woche nach?
  3. Wie und wie häufig wird vom Ennepe-Ruhr-Kreis bzw. vom JobCenter überprüft, ob eine entsprechende antragstellende Person tatsächlich in Deutschland einer gewissen Erwerbstätigkeit nachgeht?

Wir bedanken uns für Ihre Bemühungen im Rahmen der Bearbeitung unserer Anfrage und verbleiben

mit kollegialen Grüßen
und im Auftrag der Fraktion

Matthias Renkel                                  Carl-Dietrich Korte
Fraktionsvorsitzender                             Kreistagsmitglied


Unsere Anfrage können Sie hier als PDF herunterladen:

2026-02-26-AfD-KTF-EN-Anfrage-Bezug-Leistungen-SGBII